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Rechtlicher Rahmen für Gesundheitsprojekte im Bewegungs- und Freizeitbereich

Veranstaltungs-ID: 19700104

  • Kategorie: Fachliche Weiterbildung
  • Ort: Steiermark, 8054 Graz, Kehlbergstraße 35, Bildungshaus Schloss St. Martin
  • Termin: 16.05.2019, 09:00 bis 23.05.2019, 17:00
  • Referent/in: Wolfgang Stock
  • Anmeldeschluss: 25.04.2019
  • Gebühr: € 100,00
  • Stornogebühr vor Ablauf der Frist: € 100,00

Kurzbeschreibung

Das Seminar besteht aus zwei Tagen:

1. Tag: 16. Mai 2019, 9 - 17 Uhr
2. Tag: 23. Mai 2019, 9 - 17 Uhr

Sie möchten in Ihrem Umfeld gesundheitsfördrnde Aktivitäten forcieren und sind dabei voller Ideen? Damit Sie im Eifer der Begeisterung nicht über juristische Wurzeln stolpern, gilt es einige Rechtsfragen vorweg abzuklären. Beispiele wären…

* Kann ich eine Laufveranstaltung über fremden Grund planen?
* Bestehen besondere Vorschriften für Veranstaltungen mit Kindern?
* Was muss ich bei der Organisation eines Radwandertages beachten?
* Was bedeutet „Benutzung der Geräte auf eigene Gefahr“?
* Macht es einen Unterschied, ob ein Entgelt verlangt wird oder nicht?
* Wer haftet wie? Veranstalter, Trainer/in, Teilnehmer/in…?
* Gibt es eine Fortbildungsverpflichtung für Trainer/innen?
* Wann müssen von einer Trainingsperson welche Anweisungen gegeben werden?
* Welche Besonderheiten gelten bei sportlichen Wettkämpfen mit Jugendlichen?
* Welche Pflichten haben Leiter/innen von Kräuterkunde-Exkursionen?
* Gilt für Würzkräuter das gleiche wie für Heilkräuter?
* Wer gilt als Halter eines Weges und genügt es, bei schadhaften Wegen Warntafeln aufzustellen?
* Welche Haftungsvorschriften gelten für Aussichtstürme und Schautafeln?
* Gibt es rechtliche Vorgaben für Sportplätze, Badeanlagen, Wanderwege, Fitnessparcours und Langlaufloipen?

Langbeschreibung

Inhalte:
* Erholung und Recht
* Fahrradtourenrecht
* Gymnastik-Rechtskunde
* Kinderbetreuungsrecht
* Kräuterrechtskunde
* Themen- & Wanderwege-Haftung

Das Seminar vermittelt den allgemein rechtlichen Rahmen für Gesundheitsprojekte im Bewegungs- und Freizeitbereich. Es schärft Ihren Blick dafür, rechtlich Relevantes von Irrelevantem zu unterscheiden und gibt Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen anhand von Beispielen aus der Praxis zu bearbeiten. Es ersetzt aber keine Einzelberatung für konkrete Anliegen.

Methoden: Theorie-Input, Gruppenarbeiten

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